KI-Assistent für Schulen: datenschutzkonform einsetzen
תשובה קצרה
Ein KI-Assistent für Schulen ist datenschutzkonform, wenn die Schule als Verantwortliche festlegt, welche Daten verarbeitet werden, die Verarbeitung auf einer gültigen Rechtsgrundlage in der EU stattfindet, möglichst wenig personenbezogene Daten an das Modell gehen und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht. Dazu kommen Anforderungen der KI-Verordnung, etwa das Verbot der Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen, sowie Jugendschutz und die Kontrolle durch Lehrkräfte. Frei verfügbare Chat-Programme erfüllen diese Bedingungen in der Regel nicht ohne Weiteres.
עיקרי הדברים
- Die Schule bzw. der Schulträger ist Verantwortlicher — auch für eingesetzte KI.
- Datensparsamkeit: Das Modell braucht keine Namen, Noten oder Gesundheitsdaten.
- Verarbeitung in der EU und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung sind Grundlage.
- Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen ist nach der KI-Verordnung verboten.
- Lehrkräfte müssen steuern können, was der Assistent tut.
Warum Schulen besondere Sorgfalt brauchen
Schulen verarbeiten Daten von Kindern und Jugendlichen, die besonders schutzbedürftig sind und sich der Nutzung oft nicht entziehen können — der Schulbesuch ist Pflicht. Die DSGVO betont in ihren Erwägungsgründen, dass Kinder bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz verdienen. Dazu kommen die Schul- und Datenschutzgesetze der Länder, die regeln, welche Daten Schulen zu welchem Zweck verarbeiten dürfen.
Ein KI-Assistent verschärft die Fragen: Was Schüler eingeben, kann sehr persönlich sein. Ein Modell, das Eingaben speichert oder zum Training verwendet, ist für die Schule kaum zu kontrollieren. Und KI-Antworten können falsch, unpassend oder für ein bestimmtes Alter ungeeignet sein.
Die datenschutzrechtlichen Grundlagen
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist in der Regel die Schule oder ihr Träger, je nach Landesrecht. Wer einen Dienst einsetzt, der Daten im Auftrag verarbeitet, braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage; bei Schulen ist das häufig die Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags nach Landesrecht, in anderen Fällen eine Einwilligung — die bei Kindern besonderen Regeln unterliegt.
- Zweck festlegen: Wofür genau wird der Assistent eingesetzt?
- Datensparsamkeit: Keine Namen, Noten oder Gesundheitsangaben an das Modell; möglichst pseudonyme Nutzung.
- Ort der Verarbeitung: in der EU; keine Übermittlung in Drittländer ohne gesicherte Grundlage.
- Keine Nutzung der Eingaben zum Training des Modells.
- Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen, wenn ein hohes Risiko besteht (Art. 35 DSGVO).
- Information der Schüler und Eltern in verständlicher Sprache.
Was die KI-Verordnung für Schulen bedeutet
Die europäische KI-Verordnung (EU) 2024/1689 enthält mehrere Regeln, die Schulen direkt betreffen. Seit dem 2. Februar 2025 verboten ist der Einsatz von KI-Systemen zur Ableitung von Emotionen einer Person in Bildungseinrichtungen, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen (Art. 5 Abs. 1 lit. f). Ebenfalls seit diesem Datum müssen Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, damit ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt (Art. 4).
Als hochriskant stuft die Verordnung in Anhang III Nr. 3 KI-Systeme in der Bildung ein, die über Zugang oder Zulassung entscheiden, Lernergebnisse bewerten, das angemessene Bildungsniveau bestimmen oder verbotenes Verhalten bei Prüfungen überwachen. Für solche Systeme gelten strenge Pflichten, unter anderem zur menschlichen Aufsicht. Ein Assistent, der erklärt und üben lässt, aber nicht bewertet und nicht entscheidet, fällt in der Regel nicht darunter. Die Zeitpunkte, ab denen einzelne Pflichten gelten, sollten im jeweils aktuellen Stand nachgelesen werden.
Pädagogische Anforderungen
Ein KI-Assistent für Schulen muss mehr können als ein allgemeines Chat-Programm. Er sollte sich am gültigen Lehrplan orientieren, damit er übt, was im Unterricht verlangt wird. Er sollte didaktisch arbeiten — nachfragen, Hinweise geben, statt Lösungen vorzusagen. Und er sollte für das Alter der Schüler geeignet sein: in Sprache, Inhalten und im Umgang mit heiklen Themen.
Entscheidend ist die Kontrolle durch Lehrkräfte. Sie sollten festlegen können, für welche Fächer, Themen und Aufgaben der Assistent eingesetzt wird, wann er nicht zur Verfügung steht — etwa während einer Klassenarbeit — und was er nicht tun soll.
Checkliste für die Auswahl
Vor der Einführung eines KI-Assistenten sollten Schulleitung, Schulträger und Datenschutzbeauftragter diese Fragen klären.
| Frage | Woran man eine gute Antwort erkennt |
|---|---|
| Wo werden Daten verarbeitet? | In der EU, mit benannten Unterauftragsverarbeitern |
| Werden Eingaben gespeichert oder zum Training genutzt? | Nein, oder nur mit klarer, begrenzter Speicherdauer und ohne Training |
| Welche personenbezogenen Daten braucht das System? | So wenige wie möglich, pseudonyme Nutzung möglich |
| Wie ist der Assistent an Lehrplan und Material gebunden? | Nachvollziehbar, mit geprüften Lernzielen |
| Was können Lehrkräfte steuern? | Einsatzbereiche, Zeiten, Themen, Sperren |
| Wie werden Kinder und Jugendliche geschützt? | Altersgerechte Regeln, Filter, Meldeweg, Protokolle |
| Bewertet oder entscheidet die KI über Schüler? | Nein — Bewertung bleibt bei Lehrkräften |
Universe Classroom (geplant)
Universe plant mit Universe Classroom einen KI-Assistenten für Schulen nach fünf Grundsätzen: eigene, selbst betriebene Modelle statt eines fremden Dienstes; lehrplantreu über Lernziele aus amtlichen Lehrplänen, die eine Lehrkraft bestätigt hat; Kontrolle durch Lehrkräfte, die entscheiden, was der Assistent tut und was nicht; ein sprechender Avatar als Lernbegleiter; und Jugendschutz, ausgelegt für Kinder und Jugendliche.
Altersstufen, Schulformen, das Betriebsmodell der eigenen Modelle, die Regeln des Jugendschutzes im Einzelnen und der Starttermin sind in Klärung. Heute läuft die Plattform für Hochschulen und Unternehmen, in der EU (Frankfurt), mit festen Leitplanken für jedes KI-Element.
שלב אחר שלב
Zweck festlegen
Bestimmen, wofür der Assistent eingesetzt werden soll und wofür nicht.
Datenschutzbeauftragten einbinden
Rechtsgrundlage, Datensparsamkeit und eine mögliche Folgenabschätzung klären.
Anbieter prüfen
Verarbeitungsort, Speicherung, Training, Lehrplanbezug und Steuerung durch Lehrkräfte anhand der Checkliste prüfen.
Vertrag schließen
Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Lehrkräfte schulen
KI-Kompetenz für das Kollegium aufbauen und Regeln für den Einsatz vereinbaren.
Schüler und Eltern informieren
Verständlich erklären, was der Assistent tut, welche Daten verarbeitet werden und welche Regeln gelten.
מונחים
- Verantwortlicher
- Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
- Hochrisiko-KI-System
- KI-System, das nach der KI-Verordnung besonderen Anforderungen unterliegt, etwa bestimmte Systeme in der Bildung.
- Datensparsamkeit
- Grundsatz, nur so viele personenbezogene Daten zu verarbeiten wie für den Zweck nötig.
שאלות נפוצות
Dürfen Schüler frei verfügbare KI-Chat-Programme im Unterricht nutzen?
Das hängt von Landesrecht, Schulregeln und dem konkreten Dienst ab. Viele frei verfügbare Dienste verlangen eigene Konten, verarbeiten Daten außerhalb der EU oder nutzen Eingaben zum Training — das ist für den verpflichtenden Unterricht problematisch. Schulen sollten sich mit ihrem Datenschutzbeauftragten und der Schulaufsicht abstimmen.
Braucht eine Schule für einen KI-Assistenten eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Häufig ja, weil Daten von Kindern mit einer neuen Technologie verarbeitet werden. Ob sie im Einzelfall Pflicht ist, klärt der Datenschutzbeauftragte.
Ist ein KI-Assistent in der Schule ein Hochrisiko-System?
Nicht automatisch. Hochriskant sind nach Anhang III der KI-Verordnung vor allem Systeme, die Lernergebnisse bewerten, über Zugang entscheiden, das Bildungsniveau bestimmen oder Prüfungen überwachen. Ein Assistent, der nur erklärt und üben lässt, fällt in der Regel nicht darunter.
Müssen Lehrkräfte geschult werden?
Nach Art. 4 der KI-Verordnung müssen Betreiber von KI-Systemen für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. Für Schulen, die KI einsetzen, bedeutet das Schulungen für Lehrkräfte.
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