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Regulatorik und Pflichtschulungen

DORA: Schulungspflichten im Finanzsektor

Kort svar

DORA, die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, gilt seit dem 17. Januar 2025. Sie verlangt, dass Mitglieder des Leitungsorgans ihre Kenntnisse zu IKT-Risiken auch durch regelmäßige spezifische Schulungen aktuell halten (Art. 5 Abs. 4) und dass Finanzunternehmen Sensibilisierungs- und Resilienzschulungen als Pflichtmodule für alle Mitarbeiter und die Geschäftsleitung anbieten (Art. 13 Abs. 6).

Det viktigaste

  • Geltung seit 17.1.2025 (Art. 64), unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
  • Art. 5 Abs. 4: Leitungsorgan hält sich aktiv auf dem neuesten Stand, auch durch regelmäßige spezifische Schulungen.
  • Art. 13 Abs. 6: Pflichtmodule zu IKT-Sicherheit und digitaler operationaler Resilienz für alle Mitarbeiter und die Geschäftsleitung.
  • IKT-Drittdienstleister werden gegebenenfalls einbezogen (Art. 30 Abs. 2 Buchst. i).
  • Für den Finanzsektor geht DORA als spezielleres Recht NIS-2 vor.

DORA in einem Absatz

Der Digital Operational Resilience Act soll sicherstellen, dass Finanzunternehmen Störungen und Angriffe auf ihre Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) aushalten, bewältigen und sich davon erholen. Er gilt für einen weiten Kreis: Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Versicherungen und Rückversicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kryptowerte-Anbieter und weitere, die Art. 2 aufzählt. Als Verordnung gilt DORA unmittelbar; seit dem 17. Januar 2025 ist sie anwendbar (Art. 64).

Inhaltlich hat DORA fünf Säulen: IKT-Risikomanagement (Kapitel II), Behandlung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle (Kapitel III), Tests der digitalen operationalen Resilienz (Kapitel IV), Management des Risikos durch IKT-Drittdienstleister (Kapitel V) und Informationsaustausch (Kapitel VI). Schulung ist kein eigenes Kapitel, aber eine Querschnittspflicht, die vor allem in Art. 5 und Art. 13 verankert ist.

Leitungsorgan: Art. 5 Abs. 4

Art. 5 macht das Leitungsorgan für das IKT-Risikomanagement verantwortlich: Es legt den Rahmen fest, genehmigt ihn, überwacht seine Umsetzung und trägt die letzte Verantwortung. Damit das funktioniert, verlangt Art. 5 Abs. 4, dass sich die Mitglieder des Leitungsorgans aktiv auf dem neuesten Stand halten, um über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen, IKT-Risiken und deren Auswirkungen auf den Betrieb zu verstehen und zu bewerten — auch durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Schulungen, die den gemanagten IKT-Risiken angemessen sind.

Das ist mehr als eine Empfehlung. Die Schulung muss spezifisch sein, also auf das Risikoprofil des Unternehmens zugeschnitten, und regelmäßig stattfinden. Eine einmalige Einführung beim Amtsantritt genügt dem Wortlaut nach nicht.

Alle Mitarbeiter: Art. 13 Abs. 6

Art. 13 behandelt Lernen und Weiterentwicklung. Nach Abs. 6 entwickeln Finanzunternehmen Programme zur Sensibilisierung für IKT-Sicherheit und Schulungen zur digitalen operationalen Resilienz als Pflichtmodule in ihren Schulungsprogrammen für das Personal. Sie gelten für alle Mitarbeiter und die Mitglieder der Geschäftsleitung, mit einem Komplexitätsgrad, der den Aufgaben ihrer Funktionen angemessen ist.

Gegebenenfalls schließen Finanzunternehmen auch IKT-Drittdienstleister in ihre Schulungsprogramme ein. Spiegelbildlich verlangt Art. 30 Abs. 2 Buchst. i, dass Verträge über IKT-Dienstleistungen die Pflicht des Dienstleisters vorsehen, an den Sensibilisierungsprogrammen und Schulungen des Finanzunternehmens teilzunehmen.

ZielgruppeRechtsgrundlageMögliche Inhalte
LeitungsorganArt. 5 Abs. 4IKT-Risikoprofil, Risikotoleranz, Vorfallmeldung, Drittparteienrisiko, Teststrategie
Alle MitarbeiterArt. 13 Abs. 6IKT-Sicherheit im Alltag, Phishing, Meldewege, Verhalten im Vorfall
IT, Sicherheit, AuslagerungArt. 13 Abs. 6 (angemessene Komplexität)Vorfallklassifizierung, Wiederherstellung, Vertragsmanagement, Tests
IKT-DrittdienstleisterArt. 13 Abs. 6, Art. 30 Abs. 2 Buchst. iTeilnahme an den Programmen des Finanzunternehmens nach Vertrag

Aus Vorfällen lernen und den Erfolg messen

Art. 13 verlangt außerdem, dass Finanzunternehmen Erkenntnisse aus Vorfällen und Tests auswerten und in den IKT-Risikomanagementrahmen zurückführen. Für Schulungen heißt das: Inhalte werden nicht nur jährlich überarbeitet, sondern nach Vorfällen gezielt angepasst. Wer etwa nach einem erfolgreichen Phishing-Angriff die Schulung unverändert lässt, verschenkt die wichtigste Lektion.

Für kleinere und nicht verflochtene Unternehmen sieht Art. 16 einen vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen vor. Auch dort bleibt Schulung Teil des Rahmens; Umfang und Tiefe dürfen aber dem geringeren Risiko folgen. Konkretisierende technische Regulierungsstandards der europäischen Aufsichtsbehörden sind zu beachten.

Nachweis gegenüber der Aufsicht

Die Aufsicht prüft, ob der IKT-Risikomanagementrahmen gelebt wird. Dazu gehören Belege, dass die Mitglieder des Leitungsorgans regelmäßig spezifisch geschult wurden, dass die Pflichtmodule für alle Mitarbeiter bestehen und durchlaufen wurden und dass Dienstleister vertraglich einbezogen sind. Ein zentrales Verzeichnis mit Schulungsplan, Inhalten, Teilnahme und Ergebnissen erleichtert Prüfungen erheblich.

Weil DORA für den Finanzsektor das speziellere Recht ist, tritt NIS-2 insoweit zurück. Gleichwohl können weitere Regeln greifen, etwa aufsichtliche Anforderungen an die Geschäftsorganisation oder die DSGVO für die Schulungsdaten selbst.

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall gilt der amtliche Normtext in der aktuellen Fassung; bei Zweifeln helfen anwaltliche Beratung, der Datenschutzbeauftragte oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Steg för steg

  1. Zielgruppen festlegen

    Leitungsorgan, alle Mitarbeiter, Fachrollen und einzubeziehende Dienstleister bestimmen.

  2. Pflichtmodule bauen

    Sensibilisierung für IKT-Sicherheit und Resilienzschulung mit passendem Komplexitätsgrad je Funktion.

  3. Leitung spezifisch schulen

    Regelmäßige, auf das Risikoprofil zugeschnittene Schulung des Leitungsorgans planen und belegen.

  4. Verträge anpassen

    Teilnahmepflicht der IKT-Dienstleister nach Art. 30 Abs. 2 Buchst. i vereinbaren.

  5. Aus Vorfällen lernen

    Inhalte nach Vorfällen und Tests anpassen und Wirksamkeit messen.

Begrepp

Digitale operationale Resilienz
Fähigkeit eines Finanzunternehmens, seine operationelle Integrität und Zuverlässigkeit auch bei IKT-Störungen sicherzustellen (Art. 3 Nr. 1 DORA).
IKT-Drittdienstleister
Unternehmen, das digitale Dienste und Datendienste für Finanzunternehmen erbringt (Art. 3 Nr. 19 DORA).
Leitungsorgan
Das nach nationalem Recht zuständige Organ, das Strategie, Ziele und Gesamtausrichtung festlegt und die Geschäftsführung überwacht.

Vanliga frågor

Seit wann gelten die Schulungspflichten nach DORA?

DORA gilt nach Art. 64 seit dem 17. Januar 2025. Seitdem sind auch Art. 5 Abs. 4 und Art. 13 Abs. 6 anzuwenden.

Müssen auch Vorstände an DORA-Schulungen teilnehmen?

Ja. Art. 5 Abs. 4 verlangt von den Mitgliedern des Leitungsorgans, ihre Kenntnisse zu IKT-Risiken aktuell zu halten, auch durch regelmäßige spezifische Schulungen. Art. 13 Abs. 6 schließt die Geschäftsleitung zusätzlich in die Pflichtmodule ein.

Müssen externe IT-Dienstleister geschult werden?

Gegebenenfalls ja: Art. 13 Abs. 6 sieht vor, IKT-Drittdienstleister in die Schulungsprogramme einzubeziehen, und Art. 30 Abs. 2 Buchst. i verlangt eine entsprechende Vertragsklausel.

Gilt neben DORA auch NIS-2?

Für Finanzunternehmen ist DORA das speziellere Recht; NIS-2 tritt nach ihrem Art. 4 zurück, soweit DORA gleichwertige Anforderungen stellt.

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Källor

  1. Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) — EUR-Lex
  2. Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) — EUR-Lex