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Prüfen & Nachweisen

Importierte Fragen als Prüfung

liveFür wenLehrendeVerwaltung

Aus einem übernommenen Fragenpool (QTI) mit einem Klick eine Auswahlprüfung der Prüfungserstellung machen — freigeben, Versuche zählen, bewerten wie jede andere.

Wozu#

Wer seinen Bestand mitbringt, will auch seine Prüfungen mitbringen — oft das Wertvollste am ganzen Kursbestand. Niemand soll dafür Fragen abtippen.

So geht’s#

KlickwegKurspaketFragenpoolAls Prüfung übernehmen

  1. 1Das Kurspaket mit dem Fragenpool (QTI 1.2 oder 2.x/3, auch in einer Common Cartridge) einliefern; der Pool erscheint im Paket als eigener Punkt der Gliederung.
  2. 2Den Pool öffnen. Über den Fragen steht für Verfasser (Dozenten, Verwaltung, Betreiber) das Feld „Als Prüfung übernehmen“.
  3. 3Titel prüfen oder ändern und „Prüfung anlegen“ wählen.
  4. 4Die Rückmeldung nennt, wie viele Fragen übernommen wurden, und listet jede Frage, die nicht passte, mit Grund.
  5. 5„Prüfung öffnen“ führt in die Prüfungserstellung: Die neue Auswahlprüfung steht dort als Entwurf, lässt sich bearbeiten und wird wie jede andere freigegeben.

Einstellungen und Schalter#

  • Je Mandant schaltbarVorgabe: anModul: Prüfungen
  • Teil des Moduls „Prüfungen“. Das Kurspaket selbst braucht die Schnittstellen (SCORM, Common Cartridge).

Was übernommen wird#

  • jede Frage mit Text, genau vier Antworten und einer gültigen richtigen Antwort — mit Erklärung, wenn der Pool eine hat
  • höchstens 200 Aufgaben je Prüfung; was darüber liegt, wird gemeldet
  • nicht übernommen und mit Grund gemeldet: andere Antwortzahl, keine gültige Lösung, leerer Text, zu langer Text
  • Zuordnungsfragen, Lückentexte mit Toleranzen und Aufgaben mit Teilpunkten hat schon der Import gemeldet; sie stehen im Paket unter „nicht übernommen“

Was die Prüfung danach kann#

Sie ist eine gewöhnliche Auswahlprüfung der Prüfungserstellung: freigeben für eine Klasse oder per Link, Versuche zählen (mit Höchstzahl je Person), sofort bewerten, Ergebnis im Leistungsarchiv, bei Bestehen das Zertifikat.

Die Kamera- und Verhaltensaufsicht gilt heute für die Kursprüfung, nicht für Prüfungen aus der Prüfungserstellung — das gilt auch hier.

Wer darf was#

  • Anlegen dürfen nur Verfasser: eingetragene Dozenten, Verwaltung und Betreiber — dieselbe Schranke wie „Neue Prüfung“.
  • Gelesen wird nur ein Pool des eigenen Mandanten; die Prüfung gehört dem Verfasser und seinem Mandanten.

Tipps#

  • Die Auswahlprüfung der Plattform kennt genau vier Antworten. Fragen mit zwei, drei oder fünf Antworten werden weder aufgefüllt noch gekürzt, sondern gemeldet — eine erfundene vierte Antwort verändert die Frage.
  • Die Übung im Paket bleibt, wie sie ist: ungewertet. Die Prüfung ist eine Kopie; Änderungen daran berühren den Pool nicht.
  • Jede übernommene Frage zählt einen Punkt; Gewichte, Bestehensgrenze (Vorgabe 60 %) und Erklärungen lassen sich im Editor der Prüfung anpassen.

Verwandte Funktionen#