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Technik & Sicherheit

KI auf der Plattform — was sie darf und was nicht

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KI schreibt Vorschläge, trägt Kurse vor und beantwortet Fragen — gekennzeichnet, an Quellen gebunden und mit festen Grenzen: Sie bewertet keine Prüfungsverhalten und entscheidet nichts, was ein Mensch entscheiden muss.

Selbst ausprobieren

Wozu#

Vertrauen in KI entsteht durch klare Regeln, die man nachlesen kann — und die im Code durch Wächter festgehalten sind, nicht nur in einer Richtlinie.

So geht’s#

  1. 1Gekennzeichnet: Vortragender und Vertonung sind über jeder Folie sichtbar als KI-erzeugt markiert, mit „Was genau?“ für die Einzelheiten.
  2. 2Vorschlag statt Entscheidung: In der Werkstatt landet nichts ungefragt auf einer Folie; bei Arbeiten gibt es einen Notenvorschlag, die Note setzt ein Mensch.
  3. 3Gebunden an Quellen: Antworten im Kurs laufen durch eine Prüfkette; Unbelegtes wird als solches markiert; der Bestand wird nach Zeitplan gegen Quellen geprüft.
  4. 4Leitplanken: Versuche, die KI aus ihrer Rolle zu bringen, Interna abzufragen oder Schaden anzurichten, werden abgewehrt und protokolliert.
  5. 5Wahl des Modells: Welche Sprachmodelle die Werkstatt nutzen darf, entscheidet jeder Mandant; eines davon arbeitet in der EU (Paris).

Einstellungen und Schalter#

Kein eigener Schalter im Funktionskatalog — die Funktion gehört zu ihrer Umgebung.

Wo die KI ausdrücklich nicht entscheidet#

  • Aufsicht in Prüfungen — die Maschine zählt Vorfälle, ein Mensch prüft und gibt frei; ein Wächter erlaubt die Freigabe nur an zwei Stellen.
  • Noten — bei Hausarbeiten gibt es einen Vorschlag, die Note setzt die Lehrperson.
  • Folien — erzeugte Bilder, Grafiken und Texte sind Vorschläge; erst „Übernehmen“ setzt sie ein. Ein Wächter verhindert den Weg an der Vorschlagsleiste vorbei.
  • Kompetenzen — KI darf Kompetenzen und Bewertungen vorschlagen; wirksam wird erst, was Kursverantwortliche freigegeben haben, und ein „demonstriert“ braucht mehrere unabhängige Belege.
  • Strittige Fakten — werden nicht entschieden, sondern mit beiden belegten Positionen ausgewiesen.

Kennzeichnung nach der KI-Verordnung#

Die Transparenzpflicht der europäischen KI-Verordnung (Art. 50) verlangt, dass Menschen erkennen, wenn sie mit KI sprechen oder KI-erzeugte Inhalte sehen. Deshalb steht der Hinweis über jeder Folie, eigene Avatare von Lehrenden sind ebenfalls als KI-generiert gekennzeichnet, und die Plattform zeigt auf ihrer Qualitätsseite, wie Inhalte geprüft werden.

Jeder Aufruf wird erfasst#

Jeder Aufruf eines externen KI- oder Sprachdienstes läuft durch eine einzige Erfassungsstelle; Grenzen bei 80, 95 und 100 Prozent sorgen dafür, dass ein Gespräch freundlich endet, statt abzubrechen, wenn das Kontingent aufgebraucht ist.

Tipps#

  • Das Prüfwerkzeug für Arbeiten ist im Leitfaden ausdrücklich als Hochrisiko-System im Sinne der europäischen KI-Verordnung eingeordnet.
  • Es gibt bewusst keinen KI-Wert für Täuschung — und keine Maschine, die einen Vorfall in einer Prüfung bewertet.

Selbst ausprobieren#

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https://uds-system.de/plattform/probe

Verwandte Funktionen#

Hintergrundwissen