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Faktenprüfung im Kurs

Zwei Prüfer. Zwei Modelle. Ein Verfahren, das man nachrechnen kann.

Jede Aussage eines Kurses wird von zwei Sprachmodellen unabhängig gegen archivierte Quellen geprüft; widersprechen sie sich, entscheidet eine Regel — und im Zweifel ein Mensch. Gebaut für den Dozenten, dem der Inhalt gehört: Er sieht, was belegt ist, was strittig ist, und warum.

Vorführung — ein aufgezeichneter Fall

Welcher Artikel der KI-Verordnung regelt die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck?

Werfen Sie eine Frage hinein und sehen Sie zu, wie zwei Prüfer unabhängig voneinander suchen — und wie entschieden wird, wenn sie sich widersprechen.

Prüfer A

Sprachmodell 1

  • Quellen erscheinen, sobald die Prüfung läuft.

Prüfer B

Sprachmodell 2

  • Quellen erscheinen, sobald die Prüfung läuft.

Zitate werden nachgeprüft

Ein Beleg zählt erst, wenn die Aussage an der genannten Stelle wirklich steht. Ein Modell, das eine Fundstelle erfindet, verliert sofort.

Die Quelle entscheidet, nicht die Menge

Der Rechtsakt schlägt die Behördenauslegung, die Auslegung schlägt den Fachbeitrag. Hundertfache Wiederholung gewinnt nichts.

Das Verfahren darf „ich weiß es nicht“ sagen

Stehen beide Seiten auf gleich starken Quellen, entscheidet ein Mensch — und Strittiges wird im Kurs als strittig gezeigt.

Warum das dokumentiert wird. Die KI-Verordnung der EU verlangt, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz nachvollziehbar ist und ein Mensch eingreifen kann. Jedes Urteil hält fest, welche Regel griff, welche Quellen sie trugen und wer es bestätigt hat — abrufbar für die Verwaltung und den Dozenten.