Betrieb & Verwaltung (Control)
Datenschutz: Löschkalender, Trockenlauf und Bericht
Löschverlangen, ihre Nachweise und die wegen Aufbewahrungspflicht gesperrten Bestände — mit Löschkalender, einem Trockenlauf vorab und einem regelmäßigen Bericht an den Datenschutzbeauftragten.
Why#
Vor einer Aufsichtsbehörde zählen zwei Zahlen: was heute fällig ist — und was liegt, obwohl es fällig war. Die zweite ist der Befund, den eine Aufsichtsbehörde als Erstes findet.
How it works#
Click pathVerwaltungLöschung
- 1Die Seite „Datenschutz — Löschungen“ unter /admin/datenschutz öffnen. Oben der Hinweis auf überfällige Posten, falls es welche gibt.
- 2Vorher den Umfang prüfen: Der Verweis „Vorher den Umfang prüfen“ führt zur „Löschung — Trockenlauf“ (Menüpunkt „Löschung“). Dort die „E-Mail des Betroffenen“ eingeben und „Umfang prüfen“ — es wird nichts gelöscht.
- 3Der Trockenlauf zeigt je Tabelle die Strategie (endgültig löschen, pseudonymisieren, folgt mit, prüfen), die Zahl der Zeilen und einen Hinweis — dazu die externen Systeme.
- 4Zurück auf der Datenschutzseite: „Bericht an den Datenschutzbeauftragten“ einstellen — „Abstand in Tagen“ (1 bis 365; 90 = quartalsweise), Name und E-Mail des Datenschutzbeauftragten, dann „Speichern“.
- 5„Gesperrt, mit Löschdatum“ zeigt je Bestand Kategorie, Handlung, Fälligkeit und Rechtsgrundlage; „Löschvorgänge“ jedes Verlangen mit Datum, Stand und aufklappbarem Löschbericht.
Settings and switches#
No switch of its own in the feature catalogue — the feature belongs to its surroundings.
- Der Abstand des Berichts steht bewusst nicht im Quelltext: Ohne Festlegung erzeugt der Lauf keine Berichte, und die Seite sagt das.
Löschen, Sperren, Anonymisieren#
- Löschen — wo keine Pflicht entgegensteht, wird endgültig gelöscht.
- Sperren — wo eine Aufbewahrungspflicht gilt, wird der Bestand gesperrt und bekommt ein Löschdatum (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).
- Anonymisieren bzw. Pseudonymisieren — wo Zusammenhänge erhalten bleiben müssen (etwa Statistik), ohne dass eine Person erkennbar bleibt.
Zwei Flächen, zwei Schritte#
Der Trockenlauf zeigt, was eine Löschung anfassen würde, ohne etwas zu verändern. Die Datenschutzseite führt aus und schreibt den Nachweis. Wer das nicht weiß, hält eine der beiden für kaputt — deshalb verweisen sie aufeinander.
Wer darf was#
- Datenschutzseite: die Verwaltung einer Organisation (Personalleitung oder Hochschulverwaltung) für ihre Organisation, und der Betreiber.
- Trockenlauf: nur der Betreiber.
Tips#
- Aufbewahrungsfristen werden ab Jahresende gerechnet, wie es das Steuer- und Handelsrecht verlangt; der Bericht beruht auf dem Ergebnis, nicht auf dem Plan.
- Jeder Bericht lässt sich aufklappen; „kein Handlungsbedarf“ oder die Zahl der offenen Punkte steht schon in der Zeile.
Under review#
Der Trockenlauf beruht auf einer gepflegten, nicht bewiesen vollständigen Liste der Tabellen; vor einer endgültigen Löschung verlangt die Seite eine vollständige Prüfung und rechtliche Freigabe.
Related features#
- DokumentenprüfungDie Dokumentenakte: wer welches Dokument wann gesehen hat und welche Dokumente ihre Aufbewahrungsfrist überschritten haben.
- Betrieb und Daten in der EUDaten und Verarbeitung liegen in der EU — als harte Regel im Code, die ein automatischer Test bei jeder Änderung prüft, nicht als Voreinstellung.
- Audit-Log und Audit-Evidence-BundleWer hat in der Verwaltung einer Organisation wann was getan — und ein Paket mit allen Belegen für einen Prüfer, als eine Datei mit Prüfsumme je Datei.
Background knowledge
- Learning platforms and data protection: checking EU hostingWhat data an LMS processes, what the GDPR requires, what EU hosting really means and how to check AI services, data processing and deletion.
- Organising data protection training for employeesOrganising data protection training for staff: target groups, content per role, rhythm, comprehension checks and records that support GDPR accountability.
- GDPR data protection training: duty, content, frequencyWhere the duty to train staff in data protection comes from, what content belongs in it, how often to train and how to evidence it under Article 5(2) GDPR.
