Prüfen und freigeben
Eingereichte Einträge unter „Zur Prüfung“ lesen und mit „Freigeben“ veröffentlichen oder mit „Zurückgeben“ an den Verfasser zurückschicken.
Wozu
Geprüftes Wissen ist verlässliches Wissen. Die Prüfung durch eine zweite Person verhindert, dass Irrtümer oder Einzelmeinungen ungeprüft als Unternehmenswissen gelten.
So geht's
- In der linken Spalte „Wissen“ öffnen.
- Im Abschnitt „Zur Prüfung“ Titel, Erklärung, Quelle, Fachbereich und Freigabebereich eines Eintrags lesen.
- Stimmt der Eintrag, auf „Freigeben“ klicken. Es erscheint „Freigegeben.“ und der Eintrag steht unter „Geprüftes Wissen“.
- Braucht er Überarbeitung, auf „Zurückgeben“ klicken. Es erscheint „Zur Überarbeitung zurückgegeben.“
Aufnahme läuft
„Bei Eilbestellungen frage ich zuerst die Produktion, dann die Freigabestelle.“
Neuer Eintrag
Eilbestellungen freigeben
- Quelle
- Gespräch mit dem Einkauf
- Wer darf es sehen?
- Fachbereich
Geprüft von einer zweiten Person
Geprüftes Wissen
Abb. 1 Ein gesprochener Satz wird zum Wissenseintrag mit Quelle und Freigabebereich. Nach der Prüfung durch eine zweite Person ist er freigegeben und erscheint im geprüften Wissen.
Wer prüft
Den Abschnitt „Zur Prüfung“ mit den Buttons „Freigeben“ und „Zurückgeben“ sehen „Inhaber“, „Verwaltung“ und „Geschäftsführung“ für alle Einträge sowie wer einen Fachbereich leitet für die Einträge dieses Fachbereichs. Eigene Einträge erscheinen dort nicht, solange die Organisation mehr als ein Mitglied hat.
Was „Zurückgeben“ bewirkt
Der Eintrag geht in den Status „Entwurf“ zurück und erscheint beim Verfasser unter „Meine Einträge“. Er kann ihn dort mit „Zur Prüfung einreichen“ erneut einreichen. Die prüfende Person wird am Eintrag vermerkt.
Was festgehalten wird
- Bei der Freigabe: wer geprüft hat und wann.
- Im Protokoll: jede Freigabe und jede Rückgabe mit Person und Zeitpunkt.
Tipps
Prüfen Sie besonders die Quelle und den Freigabebereich: Ein zu weiter Bereich lässt sich nach der Freigabe nicht mehr einengen.
Die Suche wirkt auch auf den Abschnitt „Zur Prüfung“; so finden Sie Einträge zu einem Thema schnell.
Häufige Fragen
Kann ich meinen eigenen Eintrag freigeben?
Nein, solange Ihre Organisation mehr als ein Mitglied hat. Dann prüft immer eine zweite Person.
Was passiert mit einem zurückgegebenen Eintrag?
Er wird wieder zum Entwurf und steht beim Verfasser unter „Meine Einträge“, wo er ihn erneut einreichen kann.
Wer darf prüfen?
In der Oberfläche Inhaber, Verwaltung und Geschäftsführung.
Verwandte Funktionen
Stand: · Konzept & Leitung: Alexander Holtermann
