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Handbuch / Wissen

Prüfen und freigeben

Eingereichte Einträge unter „Zur Prüfung“ lesen und mit „Freigeben“ veröffentlichen oder mit „Zurückgeben“ an den Verfasser zurückschicken.

Geschäftsführung

Wozu

Geprüftes Wissen ist verlässliches Wissen. Die Prüfung durch eine zweite Person verhindert, dass Irrtümer oder Einzelmeinungen ungeprüft als Unternehmenswissen gelten.

So geht's

ArbeitsbereichWissenZur Prüfung
  1. In der linken Spalte „Wissen“ öffnen.
  2. Im Abschnitt „Zur Prüfung“ Titel, Erklärung, Quelle, Fachbereich und Freigabebereich eines Eintrags lesen.
  3. Stimmt der Eintrag, auf „Freigeben“ klicken. Es erscheint „Freigegeben.“ und der Eintrag steht unter „Geprüftes Wissen“.
  4. Braucht er Überarbeitung, auf „Zurückgeben“ klicken. Es erscheint „Zur Überarbeitung zurückgegeben.“
Universe Memory WissenIllustration

Aufnahme läuft

„Bei Eilbestellungen frage ich zuerst die Produktion, dann die Freigabestelle.“

Neuer Eintrag

Eilbestellungen freigeben

Quelle
Gespräch mit dem Einkauf
Wer darf es sehen?
Fachbereich
EntwurfIn PrüfungFreigegeben

Geprüft von einer zweiten Person

Geprüftes Wissen

Abb. 1 Ein gesprochener Satz wird zum Wissenseintrag mit Quelle und Freigabebereich. Nach der Prüfung durch eine zweite Person ist er freigegeben und erscheint im geprüften Wissen.

Wer prüft

Den Abschnitt „Zur Prüfung“ mit den Buttons „Freigeben“ und „Zurückgeben“ sehen „Inhaber“, „Verwaltung“ und „Geschäftsführung“ für alle Einträge sowie wer einen Fachbereich leitet für die Einträge dieses Fachbereichs. Eigene Einträge erscheinen dort nicht, solange die Organisation mehr als ein Mitglied hat.

Was „Zurückgeben“ bewirkt

Der Eintrag geht in den Status „Entwurf“ zurück und erscheint beim Verfasser unter „Meine Einträge“. Er kann ihn dort mit „Zur Prüfung einreichen“ erneut einreichen. Die prüfende Person wird am Eintrag vermerkt.

Was festgehalten wird

  • Bei der Freigabe: wer geprüft hat und wann.
  • Im Protokoll: jede Freigabe und jede Rückgabe mit Person und Zeitpunkt.

Tipps

Prüfen Sie besonders die Quelle und den Freigabebereich: Ein zu weiter Bereich lässt sich nach der Freigabe nicht mehr einengen.

Die Suche wirkt auch auf den Abschnitt „Zur Prüfung“; so finden Sie Einträge zu einem Thema schnell.

Häufige Fragen

Kann ich meinen eigenen Eintrag freigeben?

Nein, solange Ihre Organisation mehr als ein Mitglied hat. Dann prüft immer eine zweite Person.

Was passiert mit einem zurückgegebenen Eintrag?

Er wird wieder zum Entwurf und steht beim Verfasser unter „Meine Einträge“, wo er ihn erneut einreichen kann.

Wer darf prüfen?

In der Oberfläche Inhaber, Verwaltung und Geschäftsführung.

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Stand: · Konzept & Leitung: Alexander Holtermann