Archivieren
Einen geprüften Eintrag, der nicht mehr gilt, mit „Archivieren“ aus allen Listen nehmen, ohne ihn zu löschen.
Wozu
Wissen veraltet. Archivieren nimmt überholte Einträge aus Liste, Suche, Lagebild und Entwürfen, bewahrt sie aber für die Nachvollziehbarkeit auf.
So geht's
- In der linken Spalte „Wissen“ öffnen.
- Unter „Geprüftes Wissen“ den Eintrag suchen.
- Beim Eintrag auf „Archivieren“ klicken. Es erscheint „Archiviert.“
Aufnahme läuft
„Bei Eilbestellungen frage ich zuerst die Produktion, dann die Freigabestelle.“
Neuer Eintrag
Eilbestellungen freigeben
- Quelle
- Gespräch mit dem Einkauf
- Wer darf es sehen?
- Fachbereich
Geprüft von einer zweiten Person
Geprüftes Wissen
Abb. 1 Ein gesprochener Satz wird zum Wissenseintrag mit Quelle und Freigabebereich. Nach der Prüfung durch eine zweite Person ist er freigegeben und erscheint im geprüften Wissen.
Wer archivieren darf
Archivieren dürfen „Inhaber“, „Verwaltung“ und „Geschäftsführung“ sowie wer den Fachbereich leitet, dem der Eintrag zugeordnet ist.
Was Archivieren bewirkt
- Der Eintrag verschwindet aus „Geprüftes Wissen“, aus der Suche und aus den Zahlen der Übersicht.
- Lagebilder und Entwürfe stützen sich nur auf freigegebenes Wissen; archivierte Einträge fließen nicht mehr ein.
- Der Eintrag bleibt in der Datenbank erhalten; Archivieren ist kein Löschen.
- Die Handlung wird im Protokoll vermerkt.
Tipps
Archivieren Sie einen Eintrag erst, wenn sein Nachfolger freigegeben ist, damit keine Lücke entsteht.
Häufige Fragen
Ist ein archivierter Eintrag gelöscht?
Nein. Er bleibt gespeichert, erscheint aber in keiner Liste und keiner Suche mehr.
Taucht archiviertes Wissen in Lagebildern auf?
Nein. Lagebilder verwenden ausschließlich freigegebene Einträge.
Verwandte Funktionen
Stand: · Konzept & Leitung: Alexander Holtermann
